Krankenfahrten
Wir fahren Sie:
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zur Dialyse
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zur Chemotherapie
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zur Strahlentherapie
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zur Arztpraxis
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zur Stationären Aufnahme
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zu ambulanten Operationen
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zur Rehaklinik
Der Verordnungsschein

Ablauf
Sie benötigen folgendes bei Krankenfahrten mit dem Taxi:
1. die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung („Krankentransportschein“)
2. die schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse (bei ambulanten Behandlungen)
3. einen Befreiungsausweis von Zuzahlungen für Fahrtkosten von Ihrer Krankenkasse (ansonsten müssen sie eine Zuzahlung leisten)
4. Wichtig ist, dass Taxi angekreuzt wird
5. Das Wichtige ist, dass das richtige Datum drauf steht, wann die Fahrt statt findet.
6.Bei Rollstuhl Transport muss auf dem Krankentransportschein Rollstuhl angekreuzt werden.
Eigenanteil:
Gesetzlicher Eigenanteil wenn kein Befreiungsausweis vorliegt:
10% des Fahrpreises
mindestens 5.- Euro pro Fahrt
höchstens 10.- Euro pro Fahrt
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